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Fragen und Antworten

Wie komme ich zu Anmeldeunterlagen?

Die Anmelde- und Informationsunterlagen können entweder direkt im Altersheim Riggishof bezogen, telefonisch angefordert oder von der Homepage heruntergeladen werden.

Wie melde ich mich an?

Für eine Anmeldung reicht es aus, das Aufnahmegesuch auszufüllen und der Heimleitung zu kommen zu lassen. Auf dem Aufnahmegesuch kann vermerkt werden, wann ein Eintritt gewünscht wird und ob die Anmeldung vorsorglich oder definitiv ist.

Der Erhalt des Aufnahmegesuchs wird schriftlich bestätigt.

Was muss ich ab 2011 bezahlen?

Die Tarifliste gibt Aufschluss über die aktuellen Tarife. Der Gesamttarif setzt sich aus den Teilen "Pensionstaxe, Krankenkassen- und Kantonsbeitrag und Pflegeselbstbehalt“ zusammen.

Die Pensionstaxe entspricht der Grundtaxe und beinhaltet alle Leistungen der Hotellerie, der Infrastruktur und der Betreuung. Die Pflegeleistungen werden anhand kantonaler Einstufungskriterien vom Pflegefachpersonal ermittelt und vom Hausarzt und der Heimleitung unterschrieben. Die Überprüfung der Einstufung erfolgt mindestens halbjährlich. Der Tagesansatz pro Pflegestufe ist der Tarifliste zu entnehmen, ebenso die Pauschalen, die die Krankenkasse und der Kanton an die Pflegekosten bezahlen. Der Pflegeselbstbehalt ist der Restbetrag, der, analog zu den Arztrechnungen, vom Heimbewohner selber bezahlt werden muss.

Wie lang ist die Wartefrist?

Da es sehr schwierig ist vorauszusagen, wann ein Zimmer frei wird, ist es ratsam, sich frühzeitig und in mehreren Altersheimen gleichzeitig anzumelden. Sobald ein Zimmer frei wird, nimmt die Heimleitung mit den Interessenten Kontakt auf. Der freiwillige Eintritt ist Voraussetzung für eine Aufnahme.

Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Wenn die Einkünfte und das eigene Vermögen nicht ausreichen, um für die Kosten aufkommen zu können, kann bei der AHV-Zweigstelle ein Antragsformular für Ergänzungsleistungen bezogen werden. Während die AHV die Existenz sichern soll, dienen die Ergänzungsleitungen dazu, den Lebensunterhalt finanzieren zu können und werden aufgrund von Einkommens- und Vermögensverhältnissen berechnet und ausbezahlt. Anrecht auf Hilflosenentschädigungen haben alle Personen, die leicht, mittel oder schwer pflegebedürftig sind, unabhängig von ihrer finanziellen Situation. Die Hilflosenentschädigung wird von der AHV oder IV bezahlt und kann ebenfalls mittels Antragsformular angemeldet werden.

Die Tarife im Altersheim Riggishof sind so festgelegt, dass sie die Obergrenze der Ergänzungsleistungen nicht überschreiten und somit ein Aufenthalt im Heim für jedermann unabhängig seiner Einkommensverhältnisse möglich ist.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Scheuen Sie sich nicht zu fragen. Die Heimleitung gibt Ihnen gerne Auskunft.

Wie kann ich das Altersheim Riggishof vor einem Eintritt kennen lernen?

Es ist durchaus möglich, bei uns unverbindlich reinzuschauen, einen Termin mit der Leitung Riggishof abzumachen oder an den Heimgottesdiensten teilzunehmen, die vierzehntäglich im Heim stattfinden.

Sofern ein freies Bett vorhanden ist, besteht auch die Möglichkeit für einen Ferienaufenthalt.

Wie heissen die Ansprechpersonen?

Heimleitung oder Sekretariat

wichtige Fragen

webcontact-2017.riggishof@itds.ch